Familienrecht Berlin Wilmersdorf – Charlottenburg
Eine Vielzahl von Fragen erreicht uns fast täglich.
- Gehört nach der Hochzeit alles beiden Eheleuten zur Hälfte?
- Muss der eine Ehepartner für die Schulden des anderen Ehepartners haften?
- Kann Trennungsunterhalt / Unterhalt auch rückwirkend eingefordert werden?
- Kann eine Anwältin oder ein Anwalt das Ehepaar gemeinsam vertreten?
Fragen die Fachanwältin für Familienrecht Corinna Stieg gerne beantwortet, vereinbaren Sie ihren Termin unter 030 890940-05