Scheidung Charlottenburg Wilmersdorf – Familienrecht Berlin

Eine Scheidung in Berlin Charlottenburg – Wilmersdorf steht ggf. an?
Was steht diesbezüglich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)?

Scheitern der Ehe – § 1565 BGB 

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Scheidung Fachanwältin für Familienrecht Corinna Stieg

Fachanwältin für Familienrecht
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