Allgemein, Familienrecht, Strafrecht

Rechtsanwaltskosten in der Praxis

EIN INTERVIEW MIT CORINNA STIEG, RECHTSANWÄLTIN

Rechtsanwältin Stieg, was kostet die Beratung?

Corinna Stieg: „Häufig ist die Beauftragung für Sie völlig kostenfrei. Nämlich dann, wenn jemand anderes zahlt. Dies ist der Fall, wenn entweder

  • Ihr Gegner unsere Kosten zu zahlen hat, oder
  • eine Rechtschutzversicherung für Sie eintritt, oder
  • Ihnen Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt wird.“

Wo erfahre ich diese Punkte?

Corinna Stieg: „Ob die Vergütung für Sie übernommen wird, klären wir vorab mit Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch. Dafür fallen selbstverständlich keine Gebühren an. Dazu ein Beispiel: Unser Mandant, Herr Schulte, beauftragt uns mit der Durchsetzung einer Kaufpreisforderung in Höhe von 250,00 Euro. Dieser Betrag ist gleichzeitig der Streitwert. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fallen hier für die durchschnittliche außergerichtliche Vertretung Gebühren in Höhe von 32,50 Euro zzgl. MwSt. an. Diesen Betrag lassen wir uns dann letztendlich direkt von der Rechtsschutzversicherung oder dem Gegner oder eben der Staatskasse zahlen. Erst wenn keiner dieser drei zahlt, vergütet Herr Schulte uns selbst.“

 

Gib es auch andere Wege?

Corinna Stieg: „Selbstverständlich. Vielfach treffen wir mit unseren Mandanten eine Vergütungvereinbarung – dann gelten gerade nicht die gesetzlichen Tarife. Vorteil von Vergütungsvereinbarungen:

  • Einfach
  • Zeitersparnis
  • Für Mandanten: Nachvollziehbare Gebühren (kein RVG)

Die anwaltliche Tätigkeit ist eine Dienstleistung, die entgeltpflichtig ist. Die Vergütung sowie anfallende Gebühren für unsere anwaltliche Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind gesetzlich mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Seit dem 01.07.2008 ist auch nach deutschem Recht unter bestimmten Bedingungen der Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung zulässig.“

 

ANWALTSKOSTEN ERSTBERATUNG
Was kostet eine Erstberatung?

Corinna Stieg: „Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen abhängig vom Gegenstandswert für Verbraucher maximal € 190,00 zuzüglich MwSt. Im Falle einer späteren Übertragung eines Mandates können die Kosten der Erstberatung ggf. angerechnet werden.“

 

BESTEHEN EINER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG UND KOSTENÜBERNAHME
Welche Wege sind üblich für Rechtsschutzversicherungsfragen?

Corinna Stieg: „Der Umfang einer Kostenübernahme hängt von den Bedingungen Ihres speziellen Versicherungsvertrages ab. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Versicherer die Vergütung einer Rechtsanwaltin oder die Kosten eines Rechtsstreites übernimmt, stellen wir auf Wunsch gerne für Sie die Deckungsanfrage und führen die Korrespondenz bei auftretenden Fragen. Unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit allen in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherern erlaubt uns eine schnelle und präzise Anfrage um Kostenübernahme. Bitte beachten Sie, dass dies eine entgeltpflichtige Tätigkeit ist.“

 

FREIHEIT BEI DER WAHL IHRER RECHTSANWÄLTIN ODER RECHTSANWALT
Corinna Stieg: „Ihnen steht grundsätzlich das Recht auf freie Anwaltswahl zu. Dies gilt auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Mitunter schlagen Rechtsschutzversicherungen eigene Vertragsanwälte vor, diese sind jedoch nur Empfehlungen und vom Deckungsschutz unabhängig. Sie persönlich entscheiden, welchem Rechtsanwalt oder welcher Rechtsanwältin Sie Vertrauen schenken.“

Allgemein, Familienrecht

Erfahrene Fachanwältin im Unterhalt Scheidung und Zugewinn

Erfahrene Fachanwältin im Unterhalt Scheidung und Zugewinn – Corinna Stieg

 

So sieht in der Regel die Lage aus

„Soviel traumhafter Luxus zum angenehmen Preis sollte es schon sein! Bei vielen Partnerschaften stimmt das Preis-Leistungsverhältnis, egal, ob Sie einen Wunsch oder eine Vorstellung wollen.“

Sie sehen sich in diesen Satz ?  Wir beraten und betreuen Sie gerne.

Unsere Expertin, Fachanwältin für Familienrecht, nimmt sich die Zeit für Sie.

Schauen Sie sich unsere Informationen an. Wenn Sie sich entschieden haben, ist unser Service noch lange nicht zu Ende.

Alle unsere Beratungen werden individuell vorbereitet. Die Kanzlei Stieg steht seit Jahren für Qualität aus einer Hand.

Überzeugen Sie sich selbst.

Fachanwältin für Familienrecht Corinna Stieg
Fachanwältin für Familienrecht
Corinna Stieg

Wir freuen uns auf Sie.

Tel:+49-30-890940-05

Allgemein, Familienrecht

Scheitern der Ehe – BGB §1565 – Familienrecht Berlin
Scheitern der Ehe – § 1565 BGB 

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Fachanwältin für Familienrecht Corinna Stieg
Fachanwältin für Familienrecht
Corinna Stieg

Termin zur Beratung unter  tel:+49-30-890940-05 am besten noch heute vereinbaren.