Allgemein, Familienrecht

Erfahrene Fachanwältin im Unterhalt Scheidung und Zugewinn

Erfahrene Fachanwältin im Unterhalt Scheidung und Zugewinn – Corinna Stieg

 

So sieht in der Regel die Lage aus

„Soviel traumhafter Luxus zum angenehmen Preis sollte es schon sein! Bei vielen Partnerschaften stimmt das Preis-Leistungsverhältnis, egal, ob Sie einen Wunsch oder eine Vorstellung wollen.“

Sie sehen sich in diesen Satz ?  Wir beraten und betreuen Sie gerne.

Unsere Expertin, Fachanwältin für Familienrecht, nimmt sich die Zeit für Sie.

Schauen Sie sich unsere Informationen an. Wenn Sie sich entschieden haben, ist unser Service noch lange nicht zu Ende.

Alle unsere Beratungen werden individuell vorbereitet. Die Kanzlei Stieg steht seit Jahren für Qualität aus einer Hand.

Überzeugen Sie sich selbst.

Fachanwältin für Familienrecht Corinna Stieg
Fachanwältin für Familienrecht
Corinna Stieg

Wir freuen uns auf Sie.

Tel:+49-30-890940-05

Allgemein, Familienrecht

Scheitern der Ehe – BGB §1565 – Familienrecht Berlin
Scheitern der Ehe – § 1565 BGB 

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Fachanwältin für Familienrecht Corinna Stieg
Fachanwältin für Familienrecht
Corinna Stieg

Termin zur Beratung unter  tel:+49-30-890940-05 am besten noch heute vereinbaren.