Eheversprechen Scheidung – Experten Empfehlung – IT Systemhaus

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IT Systemhaus Berlin

Eheversprechen Scheidung – Experten Empfehlung – IT Systemhaus

Aktuell häufen sich die Anfragen wegen dem abgebenden Eheversprechen.

Es herrscht durch Pandemie ( Corona Krise ), die Einschränkung an Umständen die durch aus Beziehungen, Partnerschaften und auch die Ehe auf eine Probe stellen.

Viele Partner denken über Trennung, Scheidung oder Auszug nach.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Thema und als Fachanwältin für Familienrecht können wir auch die Experten empfehlen wenn es um die Absicherung z.B. IP Überwachung ( Kamera Überwachung ) oder ähnliches gehen sollte.

Systemhaus.IT

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IT Dienstleistungen:

  • Überwachung – Beratung, Montage, Wartung, Auswertung
  • IP Kamera Systeme – Beratung, Montage, Wartung, Auswertung
  • Zugangskontrollen ( Schlösser, Absicherungen ) elektronisch, mechanisch
  • VPN – Beratung, Installation
  • PC, Arbeitsplatz und Netzwerk – Beratung, Installation, Wartung
  • alle Dienstleistungen rund um den Bereich Telefonie ( Rufnummer Sicherung, Einrichtung, Beratung, Montage)
  • alle Dienstleistungen rund um den Bereich Internetseiten ( Umzug, Beratung, Anpassungen)
  • Webdesign und Internetseiten
  • Marketing und Online Marketing

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Eheversprechen – Ehevertrag – Ehe – Vertragliche Festlegung

Es ist empfehlenswert, eine Anwältin oder einen Anwalt schon vor dem Eheversprechen aufzusuchen, um einen Ehevertrag abzuschließen oder sich bzgl. aller Fragen des Eherechts zu erkundigen.

Das hat überhaupt nichts mit einer Lieblosigkeit und einer unromantischen Einstellung zu tun, sondern kann ggf. unter Umständen das Fundament der zukünftigen Ehe darstellen und beiden Ehe-Partnern Sicherheit und Vertrauen für die gemeinsame Zukunft geben.

Frau Rechtsanwältin Corinna Stieg steht Ihnen zur Verfügung.

RA-Stieg-Familienrecht

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Tel: +49-30-890940-05


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Licht und Schatten

Scheitern der Ehe – BGB §1565 – Familienrecht Berlin

Scheitern der Ehe – § 1565 BGB 

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Fachanwältin für Familienrecht Corinna Stieg

Fachanwältin für Familienrecht
Corinna Stieg

Termin zur Beratung unter  tel:+49-30-890940-05 am besten noch heute vereinbaren.


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