
Sicherungsverwahrung – 2016 – Sexualstraftäter
Kategorie : Allgemein , Strafrecht
Das Landgericht Berlin hat einen mehrfachen Wiederholungstäter zu 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
Eine Sicherungsverwahrung wurde nicht angenommen, dieses war von Anfang an klar, da das Gericht nur mit zwei Berufsrichtern besetzt war.
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Fachanwältin für Familienrecht
Corinna Stieg